AGB, Stallordnung & Haftungsausschluss
AGBs
Kursbuchung
Absage/Storno: Solltest du die Teilnahme absagen müssen, so kannst du einen Ersatzteilnehmer stellen. Wird kein Ersatzreiter gefunden/gestellt, gelten folgende Konditionen: Absage bis 8 Wochen vor Kursbeginn: Erstattung der Kursgebühren abzgl. 50 € Bearbeitungsgebühr. Absage ab 8 Wochen vor Kursbeginn: Erstattung der Seminargebühren abzgl. 50% der Seminargebühren. Absage ab 2 Wochen vor Kursbeginn: keine Erstattung der Seminargebühren.
Kurs-Bedingungen: Stornogebühren / Zahlungsmodalitäten siehe oben. Unterbringung und Versorgung der mitgebrachten Pferde ist zwischen Hofbetreiber bzw. Hotel und Teilnehmer zu regeln. Fiona Molesch & Franziska Wiese haben keinerlei Pflichten, was die Obhut oder Versorgung der Pferde auf dem ausgeschriebenen Reitbetrieb betrifft. Das teilnehmende Pferd muss am Kurstag eine aktuelle Haftpflichtversicherung haben, Impfschutz Influenza/Tetanus wird empfohlen. Der Impfpass und der Equidenpass sind zum Kurs mitzubringen. Fotografieren und Filmen der Veranstaltung ist den Kursteilnehmern nur nach Absprache gestattet. Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. Bei Reitseminaren ist das Tragen einer Reitkappe für Jugendliche während des Kurses Pflicht, Erwachsenen wird es empfohlen. Die Veranstalter Fiona Molesch & Franziska Wiese haften nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Pferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Teilnehmer oder Zuschauer entstehen, soweit der Veranstalter nicht gegen solche Schäden versichert ist oder soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen. Bei Ausfall der Seminarleiterin wird ein Ersatztermin gestellt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship vom 01.11.2024
§ 1 Vertragsabschluss
Für alle Einzelverträge und Vereinbarungen (Pferdetraining, Unterricht, Beritt, Einstallung, Kurse) mit Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
Angebote von der Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship in Prospekten, Anzeigen, Webpage usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Die AGBs werden mit dem Vertrag (Berittvertrag) und automatisch mit jeder Teilnahme am Unterricht akzeptiert.
Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftklausel, bedürfen der Schriftform.
§ 2 Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship bieten folgende Leistungen an:
Unterricht und Pferdetraining auf dem Gelände der Pferdeausbildung Franziska Wiese
Einstallung der Ausbildungspferde auf dem Gelände der Pferdeausbildung Franziska Wiese
(Das betreten des Geländes der Pferdeausbildung Franziska Wiese erfolgt nur nach Terminabsprache).
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden können Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.
Die einzelnen Leistungsverträge oder Vereinbarungen sind Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.
§ 3 Preise und Zahlungen
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Hufschmied, Tierarzt, Medikamente und sonstige Nebenleistungen (z.B. Betreuung des Pferdes im Krankheitsfall) sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste, dem Angebot oder dem Leistungsvertrag enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.
Der Kunde muss damit rechnen, dass Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnen. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so können Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Als Sicherungsleistung der Forderungen von Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship dient das Pferd des Kunden. Ist der Kunde mehr als 2 Monate im Verzug kann die Pferdeausbildung Fiona & Franzi die Beritt- Unterrichts oder Pferdetrainingsleistungen einstellen, dies entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung der weiteren Zahlung. .
§ 4 Zahlungsvereinbarung
- Beritt / Pferdeausbildung: Generell sind die Ausbildungskosten immer im Voraus zu entrichten.
Einstallkosten für die vereinbarte Beritt-/Trainingszeit sind ebenfalls im Voraus zu entrichten.
- Einzeltraining ist am Tag des Unterrichtes vor Beginn fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
- Tageslehrgänge sind bei Anmeldung sofort fällig.
Trainingseinheiten
Eine Trainingseinheit beinhaltet 45-60 Minuten. Es besteht kein Anspruch auf minutengenaue Leistungserfüllung durch Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship. Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship verzichten ihrerseits auf die Berechnung von mehr geleisteten Arbeitsminuten während einer Trainingseinheit. Die Beendigung der Trainingseinheit erfolgt ausschließlich durch Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship unter Berücksichtigung der Leistungs- und Aufnahmefähigkeit von Pferd und Reiter. Wird die Arbeitseinheit auf Wunsch des Kunden abgebrochen, sind Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship nicht zur Verrechnung, Gutschrift oder Rückzahlung der weniger geleisteten Zeit der Arbeitseinheit verpflichtet. Während des Reitunterrichtes ist ein Reithelm mit 3- oder 4-Punkt Sicherung, festes Schuhwerk mit Absatz sowie Handschuhe zu tragen.
§ 5 Ausfall
Grundsätzlich müssen die Pferde physisch (körperlich) und psychisch (geistig) gesund, schmerzfrei und frei von ansteckenden Krankheiten sein (dazu zählen auch Untugenden wie Koppen, Weben, Beißen, Schlagen). Alle Pferde müssen nachweislich, innerhalb der letzten neun Monate, gegen die Pferdegrippe (Influenza) geimpft sein. Bei Auftreten von Untugenden oder bei Nicht-Impfung, muss das Pferd sofort abgeholt werden, dies entbindet den Pferdebesitzer nicht von der Verpflichtung der Zahlung in voller Höhe.
Bei Ausfall des Kundenpferdes durch Krankheit oder Tod während der Ausbildungszeit, individuellen Unterrichtes, Trainingspaketen und auf Kursen sind die Unterrichts-, Pferdetrainings-, Berittkosten in voller Höhe zu entrichten bzw. werden abgerechnet.
Bei Ausfall oder Krankheit des Pferdebesitzers, wird das Beritt-bzw. Trainingspferd durch Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship entsprechend der getroffenen Beritt- bzw. Pferdetrainingsvereinbarung, auch ohne Anwesenheit des Pferdeeigentümers gearbeitet. Ein kostenloser Ersatzanspruch der versäumten Arbeitseinheiten des Pferdeeigentümers wird hiermit ausgeschlossen, dies gilt auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests. Bei längerer Krankheit des Pferdeeigentümers endet der Vertrag frühestens zum vereinbarten Termin der Beritt/bzw. Pferdetrainingsvereinbarung. Eine Verlängerung der getroffenen Beritt-/Pferdetrainingsvereinbarung ist nur auf ausdrücklichen Wunsch des Pferdebesitzers möglich.
5.1 erscheint der Pferdebesitzer nicht oder zu spät zum vereinbarten Training oder Unterricht wird die vereinbarte Unterrichtsleistung zu 100% fällig und eine Rückerstattung von Vorrauszahlungen grundsätzlich ausgeschlossen.
5.2 Bei Krankheit, z.B. lahmendes Pferd zu Beginn oder während des Pferdetrainings wird der Unterricht/Training sofort abgebrochen, dies entbindet den Pferdebesitzer nicht von der Verpflichtung der Zahlung.
5.3 Bei Absage eines vereinbarten Einzelunterrichtes von weniger als 48 Stunden (2 Tagen) wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig, ausgenommen nicht angefallene Fahrtkosten.
5.5. Storno Kurs: Absage bis 8 Wochen vor Kursbeginn: Erstattung der Kursgebühren abzgl. 50 € Bearbeitungsgebühr. Absage ab 8 Wochen vor Kursbeginn: Erstattung der Seminargebühren abzgl. 50% der Seminargebühren. Absage ab 2 Wochen vor Kursbeginn: keine Erstattung der Seminargebühren.
5.5. Absage Beritt- bzw. Pferdetraining: Bei Absage einer Berittplatzes von weniger als 4 Wochen werden Vorauszahlungen nicht rückerstattet und sind nicht ersetzbar. Bei Vorlage eines tierärztlichen Attestes wird der Betrag dem Kunden gutgeschrieben und ein neuer Termin vereinbart.
5.6. Absage Wochenendkurs oder Tageslehrgang auswärts: Absage bis 8 Wochen vor Kursbeginn: Erstattung der Kursgebühren abzgl. 50 € Bearbeitungsgebühr. Absage ab 8 Wochen vor Kursbeginn: Erstattung der Seminargebühren abzgl. 50% der Seminargebühren. Absage ab 2 Wochen vor Kursbeginn: keine Erstattung der Seminargebühren.
5.8. Bei Ausfall von Franziska Wiese/Fiona Molesch vor und/oder während einer Beritt-/Pferdeausbildungsvereinbarung können Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship eine Vertretung stellen, ist dies nicht möglich, so werden die ausgefallenen Leistungen nachgearbeitet.
Soweit Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship ihren vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer für Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship unabwendbaren Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen können, treten für Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Bei Absage von Unterricht, Trainingspaketen, Beritt oder Pferdeausbildung durch Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship werden bereits geleistete Zahlungen an die jeweiligen Kunden rückerstattet oder auf Wunsch gutgeschrieben. Ein Schadenersatzanspruch seitens der Kunden oder Teilnehmer besteht nicht.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte und Verträge der Parteien, auch wenn für diese zukünftigen Geschäfte kein gesonderter schriftlicher Vertrag oder schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Grundlage für § 5 und seine Unterpunkte ist das Datum der schriftlichen Anmeldung.
§ 6 Haftung
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haften Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship.
Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship haftet nur für nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bis höchstens 2.300,00 Euro pro Schadenfall.
Der Beweis einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Pferdeausbildung Franziska Wiese & Fiona Molesch Horsemanship oder der von ihr beauftragten Person oder Erfüllungsgehilfen ist durch den Pferdebesitzer zu erbringen.
Mit Unterzeichnen eines Beritt- und Pensionsvertrages erklärt der Eigentümer sich einverstanden, dass Franziska Wiese & Fiona Molesch in seinem Namen nach Rücksprache Dienstleister wie Hufschmiede, Physiotherapeuten und Tierärzte beauftragen. Im Falle eines Notfalls bevollmächtigt der Eigentümer Franziska Wiese und Fiona Molesch, auch ohne Rücksprache einen Tierarzt in seinem Namen zu beauftragen. Der Eigentümer kommt für alle entstandenen Kosten auf Seiten externer Dienstleister auf.
§7 Anwendbares Recht
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§8 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeit.
Gerichtsstand ist Minden.
Betriebs- und Stallordnung
Unsere Stallordnung gilt für alle Einsteller/Pferdebesitzer und Reitbeteiligung sowie Familienangehörige und Besucher und ist bindend.
Allgemein:
Jeder hat die Pflicht mit persönlichem Einsatz seinen Teil zu einem guten Klima beizutragen. Toleranz, Eigenverantwortung, Rücksichtnahme und die Bereitschaft miteinander zu reden, bilden die Grundlage.
- Jeder hat sich so zu verhalten, dass sich niemand persönlich beleidigt fühlen darf, was im speziellen heißt, dass keine Schimpfwörter, welche die guten Sitten verletzen, fallen sollten. Missverständnisse, Differenzen oder Kritik sind sachlich und mit demjenigen, den es betrifft, persönlich zu klären.
- Zur Anlage des Betriebes gehören: Boxenstall, Offenstall, (Ruhehalle, Freifläche/Paddock), Paddocks, Weiden, Reitplatz, Putzplatz, Sattelkammer, Sanitärbereich, Parkplatz.
- Zur Anlage gehören nicht: Wohnhaus, Maschinenhalle, Garten.
- Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
- Generelle Anlagenöffnungszeiten des Boxenstalls: Montag bis Samstag 9:00 bis 17:30. Sonn- und Feiertags nur nach individueller Absprache. In Ausnahmefällen sind Sonderregelungen nach Absprache mit dem Stallbetreiber möglich.
- Kraftfutter und Heu des Betriebes obliegen nicht der Selbstbedienung.
- Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen.
- Die Benutzung der Anlage steht jedem dem Stall zugehörigen Reiter bzw. Pfleger frei, jedoch haftet er für jegliche Schäden, die er oder das von ihm betreute Pferd verursacht. Schäden sind sofort zu melden. Jeder Benutzer stellt die Sachen ordnungsgemäß und sauber dahin zurück, woher er sie geholt hat.
- Eltern haften auf dem ganzen Gelände für ihre Kinder.
- Das Laufen und Rennen sowie Inlinerfahren etc. ist in der Nähe von Pferden untersagt, ebenso lautes und hektisches Spielen.
- In allen Stallgebäuden ist das Rauchen sowie der Umgang mit offener Flamme strikt untersagt.
- Unbefugten ist das Betreten der Anlage nicht gestattet.
- Licht nur so lange brennen lassen, wie es benötigt wird.
- Der Letzte, der abends den Stall verlässt, hat die Türen zu schließen, Tore zu schließen und das Licht zu löschen.
- Der Stromzaun darf nur im Notfall ausgeschaltet werden. Alle Stromverbindungen des Aktiv- und Bewegungsstalles, der Paddocks und der Weiden sind geschlossen zu halten, da ansonsten die Stromverbindung unterbrochen wird und die Sicherheit der Pferde somit nicht mehr gewährleistet ist.
- Alle Weiden (Boxen- sowie Aktiv- und Bewegungsstalll) sind witterungs- und wachstumsbedingt einige Monate im Jahr gesperrt. Für diese Zeiträume stehen für die Boxenpferde Paddocks zur Verfügung.
- Im Offenstall hat jeder Pferdebesitzer einmal im Monat zusammen mit einem anderen Einsteller an einem Wochenendtag Abäppeldienst, hierfür gibt es einen Abäppelplan.
- Fremde Sättel, Futtermittel etc. sind für jeden grundsätzlich Tabu.
- Das Betreten fremder Boxen, sowie das Füttern fremder Pferde sind streng verboten. Nur mit Erlaubnis der jeweiligen Besitzer kann dies gestattet werden.
- Hunde dürfen auf der Anlage frei laufen, müssen aber unter ständiger Beaufsichtigung sein. Das Betreten des vorderen Hofs (zwischen Maschinenhalle und Wohnhaus) ist fremden Hunden nicht gestattet. Die Hunde müssen allen Menschen und Tieren gegenüber friedlich gesinnt sein und jeder Hundehalter, der seinen Hund mitbringt, muss eine entsprechende Versicherung haben. Das Mitnehmen von Hunden auf den Reitplatz ist grundsätzlich verboten. Die gesamte Anlage darf nicht als Hundekotplatz dienen, versehentliche „Häufchen“ sind von den Hundebesitzern unmittelbar zu entfernen. Sollten sich Hunde nicht verstehen, so müssen sich die Besitzer darüber einigen, dass einer der Hunde weggesperrt werden muss. Die zum Betrieb gehörigen Hunde haben grundsätzlich Vorrang. Alle Hundebesitzer haben darauf zu achten, dass ihre Hunde nicht im umliegenden Gelände wildern oder Spaziergänger belästigen. Nur wenn diese Punkte eingehalten werden, können wir es weiterhin gestatten, dass die Hunde sich unangeleint auf der Anlage aufhalten dürfen.
- Beim Parken auf dem Hof bitte darauf achten dass man keinen anderen behindert. Die landwirtschaftlichen Gerätschaften dürfen nicht zugeparkt werden. Auf der Hofzufahrt und dem Hof gilt Schritttempo.
- Sämtliche Tore sind grundsätzlich nach dem Durchqueren ordentlich zu schließen.
- Personen, die nachweislich ihre Differenzen öffentlich, z.B. Internet, ausfechten, und zwar derart, dass hiermit der Ruf des Betriebes geschädigt wird, müssen die Anlage umgehend verlassen, ggf. Rechtliche Schritte hält sich der Stallbetreiber vor.
Ordnung
- Die Putzplätze sowie die Stallgasse sind grundsätzlich vor und nach dem Reiten zu fegen.
- Das benutzte Material (Putzkästen etc.) ist ordnungsgemäß aufzuräumen.
- Benutzte Arbeitsgeräte müssen gereinigt und wieder ordnungsgemäß zurückgelegt werden.
- Jeder ist für die Entsorgung des Mülls, den er selbst verursacht hat, verantwortlich. D.h. alle nehmen leere Verpackungen, Medikamentenreste, kaputtes, nicht mehr benötigtes Reitzubehör etc. mit nach Hause und entsorgen es dort. Organischer Müll darf auf den Mist. Ein Zwischenlagern des Mülls im Stall ist nicht erwünscht. Kleinmüll wie z. B. Süßigkeitenpapier ist in den Tonnen zu entsorgen und nicht liegen zu lassen.
- Zigarettenkippen gehören in die Aschenbecher und von dort in den Abfalleimer, nicht auf den Boden.
Reiten
- Auf dem Reitplatz und in der Reithalle des Betriebes gelten die allgemein üblichen FN-Bahnregeln. Jeder Nutzer hat sich über diese eingehend zu informieren. Longieren in der Reithalle ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört wird und die anwesenden Reiter einverstanden sind. Pferdeäpfel sind vor, nach und während der Arbeit mit dem Pferd vom Reitplatz und auf allen zur Anlage gehörigen Wegen zu entfernen.
- Reiten – auch im Rahmen von Unterricht – erfolgt stets auf eigene Gefahr!
- Für Reiter/-innen unter 18 Jahren ist ein bruchsicherer und splitterfester Reithelm mit Kinnriemen vorgeschrieben. Es sei denn, das Reiten ohne Reithelm wird von den Eltern schriftlich genehmigt.
Auch alle anderen Reiter/innen weist der Stallbetreiber hiermit auf die Zweckmäßigkeit eines solchen Kopfschutzes hin. - Der Unterricht von fremden Reitlehrern, auch Privatpersonen, auf der Anlage bedarf der vorherigen Zustimmung des Stallbetreibers.
- Das Hallentor ist stets, auch während des Reitens, geschlossen zu halten.
Pensionspferde:
- Für eingestellte Pensionspferde sind vom Besitzer angemessene Tierhalterhaftpflichtversicherungen abzuschließen.
- Jeder Besitzer ist für einen lückenlosen Impfschutz (Husten, Tetanus) seines Pferdes verantwortlich.
- Die Gabe einer Wurmkur gegen die Magendassel ist verpflichtend und erfolgt gemeinsam mit der ganzen Herde auf Weisung des Stallbetreibers. Wird eine Behandlung auf Bandwurm innerhalb der Herde notwendig, ist diese verpflichtend. Bei positivem Befund der Kotprobe auf Parasitenbefall ist die entsprechende Behandlung bis zum Erreichen einer nicht auffälligen Kotprobe verpflichtend.
- Wegen eventueller Verletzungsgefahr dürfen die Pferde in den Boxen sowie im Offenstall nicht mit Halfter eingestellt werden. Zum Rausbringen der Boxenpferde muss jedoch ein Halfter und ein Strick an der Boxentür sein.
- Das Verletzungsrisiko durch andere Pferde liegt beim Pferdebesitzer.
- Wir behalten uns vor, frei entscheiden zu können, ob ein Pferd in die jeweilige Herde passt oder nicht.
- In der Integrationsphase müssen die Pferde hinten unbeschlagen sein.
- Das Ein- und Ausdecken des Pferdes hat durch den Besitzer und von ihm benannte Personen zu erfolgen. Sollte eine Decke innerhalb der Herde zerstört werden, haftet der Tierhalter selbst.
- Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Betrieb berechtigt, nach Anhören von mindestens zwei Tierärzten alle zum Schutz der Pferde erforderlich Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer diesen Anordnungen, so kann der Betrieb die sofortige Entfernung dieser Pferde verlangen.
- Änderungen die das Tier (Tierarztwechsel, Futterumstellung, Krankheit, etc) oder den Besitzer (Umzug, Telefonnummer, o.ä) betreffen, sind unverzüglich weiterzuleiten, damit wir diese zur Informationsentnahme in Notfällen zur Verfügung haben.
- Die Hallennutzung an Wochentagen vormittags (Mo-Fr) erfolgt nach Rücksprache mit Franziska Wiese oder Fiona Molesch und darf den Beritt-Betrieb nicht stören oder behindern.
Berittpferde
- Die Berittpferde befinden sich während der gesamten Berittdauer in der Obhut von Franziska Wiese und Fiona Molesch und werden täglich per Sichtkontrolle auf ihre Gesundheit überprüft.
- Die Kommunikation mit dem Besitzer erfolgt regelmäßig und über alle relevanten Ereignisse, besonders die gesundheitlicher Natur, wird der Besitzer umgehend informiert.
- Das eigene Pferd darf jederzeit nach Rücksprache besucht werden (Mo-Sa). Wir erbitten unbedingt, eine Betriebsruhe an Sonn- und Feiertagen einzuhalten und an diesen Tagen von Besuchen abzusehen.
- Eine Antwort auf WhatsApps & Anrufe erfolgt stets zu Geschäftszeiten (werktags 8-18 Uhr) binnen 24 Stunden.
Working Students & Praktika
- Ein Aufenthalt als Working Student geschieht stets ohne Entgeld und ist freiwillig. Für die eigene Kranken- und Sozialversicherung ist während der Praktikumszeit selbstständig Sorge zu tragen.
- Die Nutzung des Betriebs sowie die Arbeit am Pferd geschieht auf eigene Gefahr.
Information nach der Datenschutz-Grundverordnung
- Mit Nutzung der Anlage erklärt sich der Einsteller bzw. die Reitbeteiligung damit einverstanden, dass seine/ihre Daten in den EDV Systemen des Betriebes (derzeit Microsoft Office, Apple Cloud, TimeTree)gespeichert werden und der Betrieb die Daten nutzen darf.
- Die Kommunikation zwischen Betrieb und Einstellern bzw. Reitbeteiligungen erfolgt telefonisch, per SMS, sofern vorhanden per Whats-App sowie per Email.
- Teilweise werden Daten durch den Betrieb über Aushänge (Einstellerliste, Reitbeteiligungsliste, Email-Verteiler) Dritten zugänglich gemacht.
- Bilder und Videos von gemeinsamen Veranstaltungen werden in Whats-App, Facebook und der Homepage des Betriebes veröffentlicht.
- Die verantwortlichen Personen für die Datenverarbeitung sind Franziska Wiese und Fiona Molesch. Die verantwortlichen Personen entscheiden allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).
- Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung:
Nur mit ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf der bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt. - Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:
Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. - Recht auf Datenübertragbarkeit:
Jedem steht das Recht zu, Daten, die der Betrieb auf Grundlage der Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeitet, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangt wird, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist. - Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung:
Es besteht jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten kann sich jederzeit an die Verantwortlichen gewendet werden. - Der Informationspflicht nach dem DGSVO kommt der Betrieb mit dieser Stall- und Betriebsordnung nach.
- Diese Betriebs- und Stallordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit ergänzt oder geändert werden.
Bei wiederholter Missachtung der Stallordnung behalten wir uns vor, ein Benutzungs- und Betretungsverbot gegenüber den betreffenden Personen auszusprechen.
Varrel, August 2023
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